Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der q-ops GmbH, Mildestieg 31, 22307 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei wiederkehrenden Leistungen (Managed Services, Betriebsverträge) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Einmalige Leistungen werden nach Abnahme oder Fertigstellung abgerechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemaess § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Vertragserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner zeitnah zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor Beginn von Arbeiten an produktiven Systemen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass aktuelle Datensicherungen vorhanden sind.
(3) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer zuständig und entscheidungsbefugt ist.
§ 6 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungen und gemaess den geltenden Datenschutzbestimmungen. Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemaesse Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Einzelleistungen enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der Leistung.
(2) Betriebsverträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail).
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Diese AGB stellen eine allgemeine Vorlage dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
Stand: August 2026